Betreuung an der Brückenschule

An der Brückenschule gibt es die Möglichkeiten im Rahmen des Paktes für den Nachmittag Ihr Kind betreuen zu lassen.

Der Träger ist
ZKJF MK gGmbH
Haus der Betreuung:
(Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe)
Dörnigheimer Str. 1
63452 Hanau
Tel.: 06181-90686-0
Pestalozzistraße 1
63486 Bruchköbel
Tel.: 0151-21511381
Ganztagskoordinatorin:
Annette Zoladkiewicz
06181-9068627
Pädagogische Leitung:
Claudia Voll
0175- 5544392

Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Angebotes können Sie ab Schuljahresbeginn zwischen folgenden kostenpflichtigen Betreuungsangeboten wählen:

Modulart Modulart Betreuungszeiten (Wochentage/ Zeit)
Modul 1 5 Tage Betreuung
von 7:30 bis 14:30 Uhr
5 Mittagessen
Modul 2 5 Tage Betreuung
von 7:30 bis 17:00 Uhr
5 Mittagessen
Zusätzlich buchbar mit monatliche Kosten: Betreuungszeiten (Wochentage/Zeit)
Frühbetreuung Frühbetreuung 5 Tage (Mo-Fr) von 7:00 bis 7:30 Uhr (mind. 10 Kinder erforderlich)
Nachbetreuung Nachbetreuung 5 Tage (Mo-Fr) von 14:30 bis 15:00 Uhr
Ferienbetreuung: 5 Tage (Mo-Fr) von 8:00 bis 16:00 Uhr
8 Wochen pro Jahr
Betreuungszeit während der Ferienbetreuung: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Die Termine, an denen wir eine Ferienbetreuung anbieten, entnehmen Sie bitte der Homepage.
8 Wochen pro Jahr

Die Betreuung findet in der Regel am Standort Nord im Haus der Betreuung statt.
Die Kinder der Klassen 1 und 2 laufen mit einer Betreuerin/einem Betreuer vom Standort Roßdorf zur Betreuung nach Nord.

Der Tagesablauf:  
Der Tagesablauf sieht folgendermaßen aus:  
von 7.30 Uhr bis Unterrichtsbeginn: Frühdienst
im Anschluss: Unterricht nach Stundenplan
Nach dem Unterricht: Mittagessen, Hausaufgabenzeit,
Wahlangebote, Spielmöglichkeiten

Kosten:

Die aktuellen Kosten entnehmen Sie der Homepage der ZKJF MK gGbmH.


Anmeldung:

Die Betreuung erfordert einen gültigen Betreuungsvertrag mit der ZKJF MK gGmbH. Die Anwesenheit ist je nach gebuchtem Modul bis 14:30 Uhr für Ihr Kind verpflichtend (Ausnahme: wichtige Termine, wie z. B. Arztbesuche).
Formulare für die Interessensbekundung erhalten Sie im Büro der Brückenschule oder auf der Homepage der ZKJF MK gGmbH.
Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt in Absprache mit der Schulleitung nach folgenden Aufnahmekriterien:


Aufnahmekriterien für die Vergabe der Betreuungsplätze:

Bedingung für eine Aufnahme ist, dass das Kind Schüler*in der Brückenschule ist:

  1. Pädagogische/soziale Gründe („Jugendhilfebedarf“)
    Entscheidung über die Aufnahme durch Schulleitung in Abstimmung mit Pädagogischer Leitung
  1. Alleinerziehende mit Berufstätigkeit
  2. Berücksichtigung Geschwisterkinder
  3. Berufstätigkeit bei beiden Personensorgeberechtigten


Elterninformationen A-Z der Betreuung
finden Sie im unserem Downloadbereich