Die Schulkonferenz

Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zur Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung ist die Schulkonferenz nach §128 bis §132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an einem gemeinsamen Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu gestalten.
 
Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach §129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über

  • das Schulprogramm
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen
  • die Einrichtung oder Ersatzes einer Förderstufe
  • die Stellung eines Antrages auf Durchführung eines Schulversuches oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit
  • Grundsätze für die Einrichtung und den Umgang freiwilliger Unterrichts-und Betreuungsangebote
  • Öffnung der Schule nach außen
  • den schuleigenen Haushalt

Die Schulkonferenz an Grundschulen setzt sich aus jeweils fünf KollegInnen des Lehrerkollegiums und fünf VertreterInnen der Eltern zusammen. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für 2 Jahre gewählt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter gibt ein Wahlausschreiben spätestens zwei Monate nach Schuljahresbeginn heraus. Die Wahlen finden spätestens vier Wochen danach statt.

Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder oder einer Personengruppe ist die Schulkonferenz unverzüglich einzuberufen.

An der Brückenschule finden die nächsten Schulkonferenzwahlen im Herbst 2015 statt. Alle Eltern, die ein Kind an unserer Schule haben, sind herzlich eingeladen, sich in dieses Gremium wählen zu lassen und konstruktiv an unserer Schule mitzuarbeiten.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

Hessisches Kultusministerium

oder

Hessisches Schulgesetz