Klassenelternbeirat

Der Klassenelternbeirat wird für zwei Jahre von den Eltern einer Klasse gewählt. Die Wahlen finden in den ersten sechs Wochen des Schuljahres jeweils im ersten und dritten Schuljahr statt.

Der Klassenelternbeirat besteht aus einem/r Vorsitzenden und einem/r Stellvertreter/in. Eltern und Schüler können sich bei allen schulischen Belangen an die gewählten Elternvertreter wenden.

Die Elternbeiräte laden in Absprache mit der Klassenlehrkraft zu den Elternabenden ein und leiten diese in Absprache mit der Klassenlehrkraft. An diesen Elternabenden werden wichtige Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit von Klassen und Schule erörtert.

Auch können die Elternbeiräte das gemeinsame Klassenleben mitgestalten und weitere Veranstaltungen durchführen, wie z.B. Feste oder sog. Elternstammtische. Alle Klassenelternbeiräte bilden zusammen den Schulelternbeirat.

 

Aufgaben der Elternbeiräte:

  • - Vermittlung zwischen Lehrern und Klassenfamilie – wenn nötig
  • - Planung, Gestaltung und Durchführung von Elternabenden in Absprache mit der Klassenleitung (i.d.R. 2 pro Schuljahr)
  • - Organisation von gemeinsamen Aktivitäten innerhalb der Klasse (wie z.B. Klassenfeste, Bastelnachmittage, Elternstammtisch)