Einschulungsverfahren

Im Laufe des Einschulungsverfahrens überprüfen wir, ob Ihr Kind schulfähig ist, es im sprachlichen Bereich unterstützt werden muss oder spezielle Förderung benötigt.

Das Einschulungsverfahren wird durch das Hessische Schulgesetzt geregelt und ist für alle schulpflichtigen Kinder verpflichtend.

Das Einschulungsverfahren besteht aus folgenden Bausteinen:

 

Informationsabend „Die Brückenschule stellt sich vor“:
Viele Ihrer Fragen, die Sie sich vielleicht stellen, möchten wir an diesem Informationsabend beantworten. Zum Beispiel: Welche Unterrichtsfächer und wie viele Stunden hat mein Kind in der 1. Klasse? Wie wird an der Brückenschule gearbeitet und unterrichtet? Wie ist Betreuung im Pakt für den Ganztag bei uns organisiert? Worauf wird bei der Klasseneinteilung geachtet?

Deshalb laden wir Sie sehr herzlich zu unserem Informationsabend „Die Brückenschule stellt sich vor“ ein.

Dieser findet immer im Februar/ März statt.

Eingeladen sind alle Eltern der Einschulungskinder im Sommer und der Einschulungskinder die sich gerade im Anmeldeverfahren befinden und erst in eineinhalb Jahren eingeschult werden.

An diesem Abend werden Ihnen auch die Vorsitzenden des Schulelternbeirates und des Fördervereins der Brückenschule „Die Pferdchen“ ihre Arbeit an der Schule vorstellen.

Die Arbeit in der Betreuung an der Brückenschule wird ebenfalls vorgestellt.

Die Präsentation des Informationsabends „Die Brückenschule stellt sich vor“ finden Sie hier.

 

 

Schulanmeldung:

Im Februar/März, bereits ein Jahr vor der Einschulung, melden Sie Ihr Kind in der Schule an. Sie erhalten von uns zu diesem Zeitpunkt alle notwendigen Unterlagen per Post. Diese schicken Sie uns zeitnah ausgefüllt und unterschreiben zurück, werfen sie in unseren Briefkasten oder geben sie zu Öffnungszeiten im Sekretariat ab.

 

Einschulungsdiagnostik mit Sprachscreening und Vorlaufkurs:

Vor den Osterferien findet die Einschulungsdiagnostik mit Sprachscreening aller schulpflichtigen Kinder statt. Sie werden hierzu schriftlich informiert.

Bei der Einschulungsdiagnostik mit Sprachscreenings führen wir kleine Übungen mit Ihrem Kind zur Grob- und Feinmotorik, zur Merkfähigkeit, zum Silben klatschen und Reimen, zu mathematischen Vorkenntnissen und zur Kenntnis der deutschen Sprache durch. Wir prüfen, ob Ihr Kind zum diesem Zeitpunkt schulfähig ist, welche Förderung für einen erfolgreichen Schulstart gegebenenfalls notwendig wäre und ob die Teilnahme am Vorlaufkurs ein Jahr vor Schulbeginn sinnvoll wäre, um ihre sprachlichen Kompetenzen bis zur Einschulung noch zu verbessern. Der Vorlaufkurs findet in den Räumlichkeiten der Brückenschule statt und wird von einer Lehrkraft der Schule durchgeführt, die eine umfangreiche Fortbildung im Bereich Deutsch als Zweitsprache gemacht hat.

Sie erhalten nach der Überprüfung eine kurze schriftliche Rückmeldung.

Die Überprüfung dauert etwa 30 Minuten.

 

Schulärztliche Eingangsuntersuchung:

Von September bis zum Juni des darauffolgenden Jahres findet an den Grundschulen die schulärztliche Eingangsuntersuchung statt. Die Untersuchung für die Kinder der Brückenschule findet in der Gymnastikhalle der Brückenschule am Standort Roßdorf statt.

Die Termine werden den Schulen vom Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises vorgegeben. Wir haben auf die Terminierung keinen Einfluss. Kannkinder und jüngere Kinder bekommen in der Regel die späteren Termine zugewiesen.

Es handelt sich bei diesem Termin um einen Vormittagstermin zu dem Sie oder eine andere Betreuungsperson mit Ihrem Kind in die Schule kommen.

 

Schnuppertag:

Im Frühjahr des Einschulungsjahres führen wir in der Brückenschule einen „Schnuppertag“ in Kleingruppen durch.

Dort werden in Kleingruppen von etwa 10 Kindern Kompetenzen überprüft, die ihr Kind als Schulkind im kognitiven, sprachlichen, motorischen, sozialen und emotionalen Bereich mitbringen sollte.

All diese Bausteine werden ausgewertet, mit den Kindertagesstätten (bei vorliegender Schweigepflicht Entbindung durch die Eltern) und nur bei Gesprächsbedarf mit den Eltern besprochen. Gemeinsam entscheiden wir dann, welcher Weg für Ihr Kind richtig ist.

Bitte tragen sie als Eltern dafür Sorge, dass Ihr Kind zu diesem Termin pünktlich erscheint.

Es handelt sich bei diesem Termin um einen Vormittagstermin.

 

Kannkind:

Alle Kinder, die bis zum 30.06. einschließlich das 6. Lebensjahr im Jahr der Einschulung beenden, sind schulpflichtig.

Wird Ihr Kind nach dem 30.6. sechs Jahre alt und Sie möchten Ihr Kind als Kannkind für die vorzeitige Einschulung anmelden, können Sie dies mit folgender Vorlage oder einem formlosen Schreiben machen: