Schulordnung der Brückenschule

An der Brückenschule wird gemeinsam gelernt, gearbeitet, gelacht, gespielt und sich bewegt. Das Schulleben wird gestaltet von den Schülerinnen und Schülern mit ihren Familien, den Lehrkräften, der Schulleitung, der Sekretärin, dem Hausmeister sowie dem Reinigungspersonal. Für ein gutes Miteinander an der Brückenschule braucht es Regeln für alle. Diese sind in der Schulordnung, den Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen und den jeweiligen Klassenregeln festgehalten. Alle am Schulleben Beteiligte müssen sich an die aufgestellten Regeln halten. Im schuleigenen Hausaufgabenplaner und auf der Homepage können die entsprechenden Vereinbarungen nachgelesen werden.

Unterrichtsbeginn, Unterrichtsschluss

  • Der Unterricht beginnt pünktlich zu der im Stundenplan festgesetzten Zeit.

  • Um 7:45 Uhr werden die Schuleingangstüren geöffnet. Auf jedem Flur gibt es eine Frühaufsicht, die die Klassenräume aufschließt. Im Klassenzimmer (nicht im Gruppenraum!) dürfen die Schülerinnen und Schüler sich leise aufhalten.

  • Um 7:55 Uhr ertönt der Vor-Gong. Dieser ist das Signal dafür, dass die Kinder sich auf den Beginn des Unterrichts vorbereiten, ihre Jacken ausziehen, ihre Hausschuhe anziehen, gegebenenfalls aufräumen und in die Klasse gehen.

  • Startet der Unterricht zur 2. oder 3. Stunde stellen sich die Kinder am Aufstellplatz zu zweit auf. Dort werden sie von der jeweiligen Lehrkraft abgeholt.

  • In unseren Schulräumen tragen die Schülerinnen und Schüler Hausschuhe. Im Sommer bei trockenem Wetter dürfen Straßenschuhe anbehalten werden.

  • Die Schülerinnen und Schüler stellen ihre Roller oder Fahrräder in den Fahrradständern ab. Für die mitgebrachten Fortbewegungsmittel übernimmt die Schule keine Haftung.

  • Nach Unterrichtsende stellen die Schülerinnen und Schüler ihre Stühle auf die Tische und tragen herumliegenden Müll oder Papier in den Papierkorb. Die Klassendienste werden erledigt.

  • Um die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern, gehen sie ab dem Schultor alleine in das Schulhaus und nach Unterrichtsschluss auch wieder alleine nach draußen.

Pausen

  • Mit Beginn der Pause ziehen sich die Schülerinnen und Schüler zügig um und gehen auf den Pausenhof.

  • In jedem Klassenraum gibt es Spielgeräte, die die Kinder während der Hofpause nutzen können. Eigene Spielgeräte (harte Bälle, Spielkarten, Roller, etc.) dürfen während der Pause nicht genutzt werden.

  • Das Schulgelände darf nicht verlassen werden. Sollte ein Ball auf die Straße rollen, wird er von der jeweiligen Aufsicht geholt.

  • Streitigkeiten werden friedlich geregelt. Falls Hilfe gebraucht wird, wenden sich die Kinder an die Aufsicht.

  • Kampfspiele und das Werfen mit Gegenständen sind nicht erlaubt.

  • Eingerichtete Absperrungen sind grundsätzlich zu beachten.

  • Das Klettern auf Bäume ist verboten.

  • Wenn die Klingel das Ende der Pause anzeigt, nehmen die Schülerinnen und Schüler die ausgeliehenen Klassenspielgeräte und stellen sich zu zweit am Aufstellplatz auf. Die Lehrkraft holt die jeweilige Klasse zum Unterricht ab.

  • Bei Regenwetter wird von der Pausenaufsicht die Regenpause angekündigt. Die Kinder bleiben in den Klassenräumen und dürfen leise spielen, lesen oder malen. Die Lehrkraft, die zuvor Unterricht hatte, beaufsichtigt die Klasse.

  • Müll muss in die dafür aufgestellten Abfallbehälter geworfen werden.

Toiletten

  • Die Toiletten sind sauber zu halten. Die Schülerinnen und Schüler sollten Verschmutzungen der Lehrkraft melden.

  • Jede Lehrkraft sollte ihre Kinder dazu anhalten, nur während der Pausenzeiten zur Toilette zu gehen.

Schulgebäude

  • Im Schulgebäude verhalten sich die Schülerinnen und Schüler so, dass kein anderer verletzt oder gestört wird. Deshalb gehen die Kinder langsam und leise in ihre Klassen oder zur Toilette.

Turnhalle, Bewegungsgeräte

  • Die Turnhalle darf nur in Turnkleidung und Hallenturnschuhen genutzt werden.

  • Ohrringe, Uhren und anderen Schmuck müssen in der Kabine ausgezogen und verstaut werden. Ohrstecker können auch abgeklebt werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für verschwundene Wertsachen.

  • Der Geräteraum darf von den Kindern nicht betreten werden. Die Geräte dürfen erst genutzt werden, nachdem die Lehrkraft sie frei gegeben hat. Die Anweisungen der Lehrkraft sind genau zu befolgen.

  • Jede Lehrkraft hat dafür Sorge zu tragen, dass alle genutzten Geräte ordentlich an den dafür vorgesehenen Platz zurück geräumt werden.

Behandlung von Schuleigentum

  • Das Material der Schule ist sorgfältig zu behandeln. Nach der Benutzung muss alles wieder ordentlich aufgeräumt werden.

  • Die Schulbücher sollen sauber und ordentlich bleiben. Daher müssen sie eingebunden werden.

Handys, andere Telekommunikationsmittel und schulfremde Gegenstände

  • Handys dürfen aufgrund von familiären Abspracheregelungen mit in die Schule gebracht werden. Sie müssen jedoch mit Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet werden und im Schulranzen verbleiben. Erst nach Verlassen des Schulgeländes dürfen diese eingeschaltet werden. Diese Regel gilt in erster Linie dazu, die Persönlichkeitsrechte aller zu wahren. Andere Telekommunikationsmittel wie z.B. Smartwatches sind in der Schule aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten.

  • Schulfremde Gegenstände dürfen für den Schulvormittag nicht mitgebracht werden.

  • Führen schulfremde Gegenstände oder Handys zu Unterrichtsstörungen oder Streitigkeiten, verbleiben diese bis zum Ende des Schultages bei der Lehrkraft oder müssen gegebenenfalls von Eltern abgeholt werden.
     

Fehlen im Unterricht

  • Ist ein Kind krank, wird dieses noch vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat oder über eine Mitschülerin/ einen Mitschüler krankgemeldet. Wenn möglich, bringt ein anderes Kind nach der Schule die Hausaufgaben vorbei.

  • Wenn das Kind wieder gesund ist, gibt es bei der Lehrperson eine schriftliche Entschuldigung ab. Dafür kann der Vordruck im schuleigenen Hausaufgabenplaner oder auf der Homepage genutzt werden.

Folgen bei Nichtbeachtung der Schulordnung

Wer gegen die Schulordnung verstößt, muss mit folgenden Pädagogischen Maßnahmen rechnen:

  • Zunächst erhält das Kind eine Verwarnung (Smiley-Tafel) und hat die Möglichkeit sich für sein Fehlverhalten zu entschuldigen.

  • Verstößt ein Kind wiederholt oder grob gegen die Schulordnung, werden die Eltern über sein Fehlverhalten benachrichtigt (Hausaufgabenplaner, Telefonat, etc.). Je nach Bedarf kann ein Schüler- Lehrer- Gespräch, Schüler- Lehrer- Eltern- Gespräch oder Schüler- Lehrer- Eltern- Schulleitungsgespräch folgen. Außerdem müssen unter Umständen Sonderarbeiten angefertigt werden.

  • Schuldhaft versäumter Unterricht wird nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern nachgeholt.

  • Wenn schulisches Eigentum durch unsachgemäße Behandlung kaputtgeht oder abhanden kommt, muss es von den Eltern ersetzt werden,

  • Nutzen oder Missbrauch von Telekommunikationsmitteln wie z.B. Smartwatches werden unter Umständen mit einer Anzeige gegen die Erziehungsberechtigten geahndet.

 

Bleiben die Pädagogischen Maßnahmen ebenfalls ohne Wirkung, so können die Ordnungsmaßnahmen des Hessischen Schulgesetzes (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19.8.2011) zur Anwendung kommen.